Verfallsdatum und Aufbrauchfrist von Contactlinsen

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Doch was sagt es eigentlich genau aus, das Verfallsdatum, gekennzeichnet mit dem Sanduhr-Symbol?

Einen Anhaltspunkt bietet die Norm mit der Definition des Verfalldatums als das:“…vom Hersteller bestimmte Datum, nach welchem das Produkt nicht mehr das erste Mal geöffnet und verwendet werden sollte“.

Die Betonung liegt hierbei auf „das erste Mal“. Ein Pflegemittel mit einem Verfallsdatum 06/2005 muss spätestens am 30.06.2005 erstmalig geöffnet werden. Nach dem erstmaligen Öffnen beginnt die Aufbrauchfrist, in der der Hersteller ebenfalls noch die sichere Anwendbarkeit seines Produktes garantiert. Eine Packung, die vor dem Verfallsdatum angebrochen wurde, darf also sehr wohl nach diesem Datum noch aufgebraucht werden. Jedoch ist immer die vom Hersteller angegebene Aufbrauchfrist einzuhalten.

Bei der Kontaktlinse gilt das entsprechend, wenn Aufbrauchfristen angegeben sind wie z.B. bei Monatslinsen oder Tageslinsen.

Häufig falsch interpretiert wird das Verfallsdatum auf der Verpackung von Kontaktlinsen. Dieses bezieht sich NICHT auf die Kontaktlinse selbst, sondern auf deren hygienischen Zustand bis zum Zeitpunkt der ersten Anwendung. Daraus folgt, dass Kontaktlinsen auch nach Überschreiten des Verfallsdatums zum ersten Mal angewendet werden dürfen, wenn sie zuvor neu desinfiziert wurden.

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